Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dreiundzwanzig, Inhaber Björn Alexander Hippel, Am Niesenteich 1a, 33100 Paderborn, nachfolgend „dreiundzwanzig“, und seinen Kunden.
2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geschlossen.
3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn dreiundzwanzig ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
1. Die Darstellung von Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Vertragsangebot.
2. Ein Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot von dreiundzwanzig und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich vorrangig aus dem angenommenen Angebot und ergänzend aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Änderungen sollen zur eindeutigen Dokumentation in Textform bestätigt werden.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und durch Verweis im individuellen Angebot in den Vertrag einbezogen.
3. Leistungen und Leistungsumfang
1. dreiundzwanzig erbringt die im individuellen Angebot vereinbarten Leistungen. Dazu können insbesondere Strategie und Konzeption, Kampagneneinrichtung, Erstellung von Werbeinhalten, laufende Optimierung, telefonische Vorqualifizierung, Terminbuchung und Reporting gehören.
2. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet. Das gilt insbesondere für gesonderte Foto und Videoproduktionen, zusätzliche Werbemittel, Softwarekosten und andere Leistungen Dritter.
3. dreiundzwanzig darf zur Leistungserbringung geeignete Dritte einsetzen. Die persönliche Verantwortung und zentrale Begleitung durch Björn Hippel bleiben davon unberührt.
4. Termine und Zeitpläne setzen voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben und Materialien vollständig und rechtzeitig bereitstellt.
4. Kein Erfolgsversprechen
1. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher oder personeller Erfolg.
2. Insbesondere werden keine bestimmte Zahl an Bewerbungen, Kontakten, Terminen, Einstellungen, Aufträgen oder Umsätzen garantiert.
3. Ergebnisse hängen unter anderem von Region, Arbeitsmarkt, Angebot, Zielgruppe, Wettbewerb, Werbebudget, Reaktionsgeschwindigkeit und Mitwirkung des Kunden ab.
5. Mitwirkung des Kunden
1. Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
2. Der Kunde prüft Entwürfe und Freigaben ohne schuldhaftes Zögern. Inhaltliche Kernänderungen und Veröffentlichungen erfolgen erst nach einer eindeutigen Freigabe in Textform.
3. Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Aussagen, Bilder, Marken und Daten rechtmäßig verwendet werden dürfen.
4. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Nach vorherigem Hinweis kann zusätzlicher Aufwand gesondert berechnet werden, sofern er nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist.
5. Der Kunde bleibt für arbeitsrechtliche, wettbewerbsrechtliche und branchenspezifische Anforderungen seiner Angebote, Stellenanzeigen, Auswahlkriterien und geschäftlichen Aussagen verantwortlich. Eine Rechtsberatung durch dreiundzwanzig ist nicht geschuldet.
6. Werbebudget und Kosten Dritter
1. Werbebudgets und sonstige Fremdkosten sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies im individuellen Angebot ausdrücklich angegeben ist.
2. Soweit möglich, werden Werbebudgets direkt über Konten und Zahlungsmittel des Kunden abgerechnet.
3. Preisänderungen, Störungen und Richtlinienentscheidungen externer Plattformen liegen außerhalb des Einflussbereichs von dreiundzwanzig.
4. Die Sperrung, Einschränkung oder Ablehnung von Werbekonten, Anzeigen oder Inhalten durch Plattformbetreiber kann trotz fachgerechter Erstellung nicht ausgeschlossen werden. dreiundzwanzig unterstützt im vereinbarten Umfang bei der Klärung, schuldet aber keine Freischaltung durch den Plattformbetreiber.
7. Vergütung und Zahlung
1. Die Vergütung und alle gegebenenfalls enthaltenen Budgets ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
2. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung im Voraus und innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
3. Der operative Kampagnenstart erfolgt grundsätzlich innerhalb von sieben Werktagen, nachdem die vollständige Zahlung eingegangen ist und alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben und Materialien vorliegen. Ein abweichender Starttermin kann im Angebot vereinbart werden.
4. Bei Zahlungsverzug darf dreiundzwanzig die Leistung nach vorherigem Hinweis bis zum Ausgleich offener Beträge aussetzen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Freigaben, Korrekturen und Abnahme
1. Art und Umfang enthaltener Korrekturschleifen ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
2. Der Kunde prüft übermittelte Arbeitsergebnisse auf sachliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit und Übereinstimmung mit seinen Anforderungen.
3. Eine Freigabe in Textform gilt für den freigegebenen Stand. Änderungswünsche nach einer Freigabe können zusätzlichen Aufwand auslösen.
4. Soweit eine Abnahme gesetzlich erforderlich oder ausdrücklich vereinbart ist, darf sie nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
5. Freigaben des Kunden entbinden dreiundzwanzig nicht von der Verantwortung für die eigene vertragsgemäße Leistung. Für vom Kunden gelieferte oder nach dessen verbindlichen Vorgaben unverändert übernommene Inhalte bleibt der Kunde verantwortlich.
9. Nutzungsrechte
1. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
2. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den von dreiundzwanzig individuell erstellten Arbeitsergebnissen.
3. Rechte an verwendeten Schriften, Bildmaterialien, Musik, Software, Vorlagen und sonstigen Inhalten Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
4. Offene Projektdateien, Rohmaterial, interne Arbeitsmethoden und nicht ausgewählte Entwürfe werden nur überlassen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Eine Nutzung als Referenz durch dreiundzwanzig erfolgt nur, wenn die erforderlichen Freigaben vorliegen.
10. Mängel
1. Der Kunde zeigt erkennbare Mängel nachvollziehbar und zeitnah an und ermöglicht zunächst eine angemessene Nachbesserung.
2. Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil eine Kampagne nicht den erhofften wirtschaftlichen Erfolg erreicht.
3. Änderungen externer Plattformen, technische Störungen Dritter und nachträgliche Änderungen durch den Kunden begründen keine Mängelansprüche gegen dreiundzwanzig, soweit dreiundzwanzig diese Umstände nicht zu vertreten hat.
11. Haftung
1. dreiundzwanzig haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4. Der Kunde bleibt für die rechtliche Zulässigkeit seiner geschäftlichen Aussagen, Angebote, bereitgestellten Inhalte und den Umgang mit übergebenen Kontakten verantwortlich, soweit keine gesonderte rechtliche Prüfung ausdrücklich beauftragt wurde.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Vertragsbeginn, Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Bei Vertragsende sind bis dahin vertragsgemäß erbrachte Leistungen und bereits verbindlich ausgelöste Fremdkosten zu vergüten.
4. Nach Vertragsende werden Zugänge und Kundendaten im vereinbarten Umfang herausgegeben oder gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
2. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
3. Soweit dreiundzwanzig personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
4. Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung und für erforderliche Informationen gegenüber Bewerbern, Interessenten und sonstigen betroffenen Personen verantwortlich. dreiundzwanzig unterstützt im vereinbarten Umfang mit den für die Verarbeitung erforderlichen Angaben.
14. Höhere Gewalt und externe Plattformen
1. Keine Partei haftet für Verzögerungen, die durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs entstehen.
2. Dazu können insbesondere länger andauernde Ausfälle von Plattformen, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Naturereignisse und erhebliche Störungen der Kommunikationsinfrastruktur gehören.
3. Die betroffene Partei informiert die andere Partei zeitnah und setzt die Leistung nach Wegfall des Hindernisses fort, soweit dies zumutbar ist.
15. Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Paderborn Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
3. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.